Schulanmeldung 2026
Schuljahr 26/27
Infos zur Schulpflicht
Nehmen Sie bei einer Zurückstellung, sowie einer vorzeitigen Einschulung (KANN-Kinder) Kontakt mit der Schule auf.
Infos zur Schulanmeldung finden Sie hier:
Stand 01.12.2023
Im Schulgesetz für Baden-Württemberg ist das Einschulungsjahr 2026 , also für Schulanfänger des Schuljahres 2026/27 festgeschrieben:
- Schulpflichtig werden alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2026 das sechste Lebensjahr vollendet haben, also 6 Jahre alt geworden sind.
- Es gibt die Stichtagsflexibilisierung weiterhin: Kinder, die zwischen dem 1. Juli 2026 und dem 31.12.2026 6 Jahre alt werden, können von ihren Eltern zur Schule angemeldet werden (die sog. KANN- Kinder). Voraussetzung ist die Schulbereitschaft und gegebenenfalls ein pädagogisch-psychologisches Gutachten und eine Untersuchung durch das Gesundheitsamt. Wird dem Einschulungsantrag durch die Schulleitung stattgegeben, beginnt die Schulpflicht für diese Kinder mit der Aufnahme in die Schule.
- Erneut angemeldet werden müssen Kinder, die im letzten Durchgang zurückgestellt wurden. Die Anmeldung erfolgt unabhängig von dem zurückliegenden Besuch des Kindergartens oder der Grundschulförderklasse.
- Kinder, die erwarten lassen, aufgrund ihres geistigen oder körperlichen Entwicklungsstandes nicht erfolgreich am Unterricht teilnehmen zu können, können um ein Jahr vom Schulbesuch zurückgestellt werden. Sie haben die Möglichkeit ein weiteres Jahr im Kindergarten zu bleiben oder gegebenenfalls in die Grundschulförderklasse an der Jakob-Gretser-Schule aufgenommen zu werden. Beides wird formell durch die Eltern beantragt und nach einer eingehenden Beratung durch die Schulleitung durch diese entschieden. Ebenfalls je nach Sachlage unter Beiziehung eines Gutachtens des Gesundheitsamtes und gegebenenfalls eine Schuleingangsprüfung.
Die Anmeldungsformulare werden den Familien des Schulbezirks Leimbach postalisch ab dem 07. Januar 2026 zugeschickt.
Die Rückgabe erfolgt durch die Eltern bis spätestens 06.02.2026 (Posteingangsdatum).